Durch meine Ausbildung als Heilmasseur genießen Sie auch die Möglichkeit mit einem genehmigten Verordnungsschein einen Teilbetrag Ihrer Therapiekosten vom Sozialversicherungsträger rückerstattet zu bekommen.
Was Sie dazu tun müssen
über die Sozialversicherung:
- Konsultieren Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt, der mit Ihrem Beschwerdebild vertraut ist.
- Er entscheidet über die Therapie und überreicht Ihnen einen Verordnungsschein, welcher vor Therapiebeginn vom jeweiligen Versicherungsträger (GKK, SVA, BVA) chefärztlich bewilligt werden muss. Dies erfolgt am einfachsten per Fax.
- Nach Beendigung der bewilligten Massage-Einheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrem Versicherungsträger einreichen.
über die private Krankenversicherung:
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre private Krankenversicherung Massagen berücksichtigt, konsultieren Sie Ihren Versicherungsmakler oder lesen Sie in Ihrer Polizze nach. Oft werden Massagen bis zu 100% übernommen. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall!
- Nach Beendigung der Massage-Einheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


